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   KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11   

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https://dejure.org/2013,46152
KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11 (https://dejure.org/2013,46152)
KG, Entscheidung vom 23.07.2013 - 27 U 72/11 (https://dejure.org/2013,46152)
KG, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 27 U 72/11 (https://dejure.org/2013,46152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch hinsichtlich Mängeln bei Durchführung von Fassadennatursteinarbeiten betreffend das Bauvorhaben Checkpoint Charlie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Unterschiedliche Mängel verjähren unterschiedlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsfalle selbständiges Beweisverfahren: Jeder Mangel verjährt selbstständig! (IBR 2014, 388)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11
    Der Kläger weist zutreffend auf die Rechtsprechung des BGH hin, dass derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, beweispflichtig dafür ist, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den (richtigen) Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 08. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, BGHZ 193, 159 - 183).
  • OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05

    Anforderungen an eine Mängelrüge

    Auszug aus KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11
    Nach der Symptomtheorie, die der BGH in ständiger Rechtsprechung anwendet, macht der Besteller mit der Bezeichnung des Erscheinungsbildes nicht nur diese Erscheinung, sondern den zu Grunde liegenden Mangel selbst in vollem Umfange zum Gegenstand seiner Erklärung (OLG Hamm in BauR 2009, 1913 ff., Orientierungssatz zu 1.).
  • BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92

    Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11
    Eine Unterbrechung tritt lediglich ein für Ansprüche aus denjenigen Mängeln, auf welche sich die Sicherung des Beweises bezieht (BGHZ 120, 329-334, Rdn. 8, juris).
  • BGH, 25.09.2003 - VII ZR 357/02

    Ersatz von infolge von Baumängeln entstandenen Mietausfällen und Prozeßkosten

    Auszug aus KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11
    Gutachterkosten und entgangener Gewinn sind keine Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, sondern dem Grunde nach Schadensersatzansprüche nach § 635 BGB a.F. und unterfallen demnach der Regelung des § 13 Nr. 7 VOB/B (BGH NJW 1971, 99-101; NJW 2003, 3766 f.).
  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 71/69

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11
    Gutachterkosten und entgangener Gewinn sind keine Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, sondern dem Grunde nach Schadensersatzansprüche nach § 635 BGB a.F. und unterfallen demnach der Regelung des § 13 Nr. 7 VOB/B (BGH NJW 1971, 99-101; NJW 2003, 3766 f.).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZR 227/87

    Unterbrechung der Verjährung durch einen Beweissicherungsantrag

    Auszug aus KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11
    Mit der Beschreibung der Erscheinungen macht der Besteller (Auftraggeber) vielmehr nicht nur diese, sondern den Mangel selbst in vollem Umfange zum Gegenstand seiner Erklärungen (BGH BauR 1989, 79 ff., Orientierungssatz).
  • OLG Hamm, 16.12.2008 - 21 U 117/08

    Hemmung der Verjährung für einzelne in einem selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11
    Daher ist die Dauer der Verjährungshemmung für die in einem selbstständigen Beweisverfahren untersuchten Mängel jeweils eigenständig zu beurteilen (OLG Hamm BauR 2009, 1477-1481, Leitsatz zu 1.).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11
    Keiner der beiden Parteien kann sich auf die Unwirksamkeit der VOB berufen, da eine Inhaltskontrolle nur zu Lasten des Verwenders erfolgt, nicht jedoch zu seinen Gunsten (BGH NJW 2004, 1597 f., Rdn. 9, juris).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 228/79

    Begründetheit eines Schadensersatzbegehrens nach vorbehaltloser Abnahme des Werks

    Auszug aus KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfasst der Schadensersatzanspruch im Rahmen des § 13 Nr. 7 VOB auch die erforderlichen Mängelbeseitigungskosten (BGH NJW 1980, 1952 f., Rdnr. 14, juris).
  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05

    Ausschluß der Verjährungseinrede bei unterlassenem Hinweis auf

    Auszug aus KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11
    Trotz zwischenzeitlich vorgenommener Mängelbeseitigung kann der geltend gemachte Schadensersatzanspruch grundsätzlich abstrakt abgerechnet werden (OLG Hamm BauR 2006, 704 ff., Rdnr. 29, juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1994 - 21 U 90/92

    AGB-Klausel im Subunternehmervertrag

  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05

    Irreführende Schlankheitswerbung: Ermittlung von

  • OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 17/16

    VOB-Vertrag: Darlegung und Umfang des Baumangels

    ee) Da der Ersatzanspruch der Klägerin auf Erstattung des Kostenaufwandes geht, der zur Beseitigung des in der unzureichenden Dachabdichtung liegenden Mangels erforderlich ist, und sich insoweit mit den Mängelbeseitigungskosten nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B deckt, kann er nur geltend gemacht werden, wenn dem Auftragnehmer zuvor ohne Erfolg eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt worden ist (vgl. BGH BauR 1982, 592; OLG Düsseldorf BauR 1997, 312; KG BauR 2014, 115).

    Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches würde in diesem Fall, soweit der Anspruch die erforderlichen Mängelbeseitigungskosten betrifft, eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Besteller nicht zuvor entsprechende Fristen gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B gesetzt hat (vgl. KG Berlin BauR 2014, 115).

    Soweit die Beklagte insoweit Planungsfehler rügt, liegen diese in ihrem eigenen Verantwortungsbereich, denn es handelt sich dabei um die ihr selbst zuzurechnenden Versäumnisse ihrer Subunternehmerin, die Werkpläne unstreitig erstellt hat (vgl. ebenso: KG Berlin BauR 2014, 115).

    (2) Soweit die Klägerin das Architektenbüro daneben auch noch mit der Bauüberwachung betraut hat und dieses in ihrer bauüberwachenden Funktion die durch die Beklagte vorgelegten Werkpläne geprüft und im Ergebnis frei gegeben hat, kann die Freigabe der Pläne durch die Architekten indessen nicht als ein Mitverschulden angerechnet werden (vgl. KG Berlin BauR 2014, 115; OLG Hamm BauR 2013, 1688).

    Stattdessen haften nach allgemeinen Rechtsprechungsgrundsätzen das bauausführende Unternehmen und der bauüberwachende Architekt dem Bauherrn als Gesamtschuldner für entstandene Mängel (vgl. KG Berlin BauR 2014, 115; OLG Hamm ibr 2013, 412; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 19. Aufl., Rdn. 248 vor § 13 VOB/B).

    Die Angabe einer Stelle, an der Wasser in einen Raum eintritt, ist deshalb nur als Hinweis auf einen festgestellten Schaden, nicht aber auch als Begrenzung des Mängelbeseitigungsverlangens zu verstehen (vgl. BGH BauR 1992, 503; BGH ZIP 2001, 202; BGH NJW 2008, 576; OLG Hamm BauR 2009, 1913; KG Berlin BauR 2014, 115; Kniffka/Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Kapitel 6, Rdn. 120 m.w.N.; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 19. Aufl., Rdn. 106 ff zu § 13 Abs. 1 VOB/B).

    Es ist sodann Sache des Unternehmers, die Ursache des Mangels festzustellen und sein Verhalten hierauf einzurichten (vgl. BGH BauR 1992, 503; KG Berlin BauR 2014, 115; OLG Hamm BauR 2009, 1913).

    Mit der Beschreibung der Mängelerscheinung können Mängel des Bauwerkes sehr unterschiedlicher Art und unterschiedlichen Ausmaßes angesprochen sein (vgl. KG Berlin BauR 2014, 115).

    Denn die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche geltend und keine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB (vgl. KG Berlin BauR 2014, 115).

  • OLG Stuttgart, 30.11.2021 - 10 U 58/21

    Selbständiges Beweisverfahren: Enden der Hemmung der Verjährung hinsichtlich

    Soweit das Kammergericht Berlin hingegen im Grundsatz ebenfalls von dem unterschiedlichen Verjährungsschicksal für verschiedene, von demselben Sachverständigen im Beweissicherungsverfahren untersuchten Mängel ausgeht (KG, Urteil vom 23.07.2013 - 27 U 72/11, beck-online), behandelt es den Fall, dass nach der Überzeugung des Gerichts als unterschiedlich zu betrachtende Mängel im Laufe des Beweissicherungsverfahrens erstmals nach Ablauf der Verjährungsfrist mittels Ergänzungsfragen anhängig gemacht wurden.
  • LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15

    Werkvertrag: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

    Bei einem Verfahren, welches eine Vielzahl von auch voneinander unabhängigen Mängeln zum Gegenstand hat, beurteilt sich das Schicksal der Hemmung für die einzelnen Mängeln gesondert und nicht - wie die Kläger meinen - nach Beendigung der Beweiserhebung über sämtliche Mängel (vgl. KG vom 23.07.2013, Az.: 27 U 72/11; zitiert nach juris / Werner/Pastor Rn. 111 / Palandt - Ellenberger, § 204 Rn. 39).
  • LG Magdeburg, 01.03.2016 - 31 O 37/13

    Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Bauleistung, Hemmung der Verjährung

    Das KG Berlin (Urt. v. 23.07.2013, 27 U 72/11, Rn. 147 f, zit. nach juris) hat hierzu ausgeführt, dass mit der Beschreibung einer Mangelerscheinung Mängel des Bauwerkes sehr unterschiedlicher Art und unterschiedlichen Ausmaßes angesprochen sein können.
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